Zum „Tag des Betreuungsrechts“ in Niedersachsen hatten das Ethikkomitee des Klinikums und das Amtsgericht Wolfenbüttel zum Infoabend ins Konferenzzentrum eingeladen. Gemeinsam informierten sie die Gäste rund um das Thema Vorsorgevollmacht, gesetzliche Betreuung, Sozialberatung-Entlassmanagement und Patientenverfügung. Dazu standen Betreuungsrichter, Ärzte, Rechtspfleger, Notare, der Sozialdienst des Klinikums, der Hospizverein sowie der Förderverein des Klinikums zur Verfügung und sorgten für eine ganzheitliche Beratung der Gäste. Info-Stände, Vorträge und Diskussionsrunden standen dabei am Montagabend auf der Agenda. Das Thema lockte zahlreiche Gäste ins Konferenzzentrum des Klinikums und sorgte für ein „Full-House“, wie Chefarzt Prof. Dr. med. Kinan Rifai vom Klinikum zu Beginn der Veranstaltung freudig feststellte.

Schnell wurde den interessierten Bürgern durch die Ausführungen der Vortragenden klar, dass eine rechtzeitige Maßnahme, sowohl aus medizinischer als auch aus rechtlicher Sicht, von großer Bedeutung ist. „Sorgen sie frühzeitig für sich vor und nicht erst wenn es zu spät ist“, betonte Notar Olaf Waldvogel und sprach aus Erfahrung. Ein schlimmer Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit könne jede Person treffen, egal ob jung oder alt. Nur wer eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht besitze, könne sicher sein, dass sein Wille bezüglich medizinischer Aspekte im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit berücksichtigt werde, erklärten der Notar Olaf Waldvogel und Chefarzt Prof. Dr. med. Kinan Rifai. Diese schriftlichen Vorausverfügungen legen den Behandlungswillen des Patienten fest, für den Fall, dass er seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann.

Die Patientenverfügung müsse dabei nicht notariell beglaubigt werden, könne jederzeit vom Verfasser revidiert werden und bedürfe daher keiner Kosten in der Erstellung. Wichtig seien dabei lediglich einige Formalien, wie die Unterschrift des Verfassers, das Erstellungsdatum sowie ein zugänglicher Verwahrungsort (wie beispielsweise bei der Zentralstelle für Vorsorgevollmacht oder beim Amtsgericht). Fehle eine Patientenverfügung, könnten Ärzte lediglich den mutmaßlichen Willen des Patienten ergründen. Das erweise sich allerdings oftmals als schwierig, wenn der Patient beispielsweise aufgrund eines Verkehrsunfalls plötzlich im Koma liegt. „Machen Sie es selbst und sorgen sie selbst vor!“, appellierte Rifai an die Zuhörenden. Die Patientenverfügung sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht ergänzt werden, damit eine Vertrauensperson den Patientenwillen aus der Patientenverfügung vertreten kann.

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer sich im Falle der Entscheidungsunfähigkeit um welche Angelegenheiten des Patienten kümmern soll. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall einen Betreuer bestimmen. Was genau ein Betreuer ist und wann dieser zum Einsatz kommt, erklärte Betreuungsrichter Stefan Ziebler den Gästen. Oftmals würden die Bürger als Betreuer einen negativ behafteten Vormund verstehen, obwohl „die Betreuung eine durchweg positive Sache ist, die dem Schutz der Person gilt“, so Stefan Ziebler. Vorlagen und Vorschläge für das Verfassen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bietet beispielsweise das „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“. Auch können Hausärzte bei der Erstellung von Patientenverfügungen sowie Notare bei der Vorsorgevollmacht beraten und unterstützen.