Eine Absage erhielt nun die SPD im Rat der Stadt für ihren Vorschlag, im Seeliger Park Spielgeräte zu installieren. Die Sozialdemokraten hatten diese Idee mit der Begründung ins Gespräch gebracht, dass der Seeliger Park eine zentrale Anlaufstelle für viele Besucher – darunter auch Familien mit Kindern – sei. Durch den Aufbau von Spielgeräten in der Nähe des Jugendgästehauses könne die Attraktivität des Parks gesteigert werden, so die SPD.

Nach einer eingehenden Prüfung durch die Verwaltung, teilte diese nun schließlich mit, dass man Spielgeräte im Seeliger Park für nicht sinnvoll erachte. Als Begründung erklärte die Stadtverwaltung, dass der heutige Seeliger Park als seltenes Beispiel für großbürgerliches innerstädtisches Wohnen zusammen mit der Villa Seeliger unter Denkmalschutz stehe. Die ursprünglich privat genutzte Parkanlage zeichne sich durch die Gestaltung der Wege und die Platzierung der Bäume aus. Denkmalgeschützte Objekte seien hier zu erhalten und dürften nicht durch bauliche Anlagen so beeinträchtigt werden, dass der Denkmalwert gemindert wird. Durch das Hinzufügen von Spielgeräten würden die historischen vorgesehen Freiflächen verstellt werden und somit die Authentizität des Geländes stark beeinträchtigt.

Aus denkmalpflegerischer Sicht sei es daher nicht möglich, Spielgeräte im Seeliger Park aufzustellen, so die Stadtverwaltung und beruft sich auf die Satzung. Darin heißt es, dass die Fläche des Seeliger Parks zudem zu einem „geschützten Landschaftsbestandteil“ geworden sei. Die in der Satzung enthaltenen Regelungen schildern zum einen den Schutzzweck und verdeutlichen die Verbote unter Androhung einer Geldbuße. Unter anderem ist es verboten: „… bauliche Anlagen aller Art zu errichten, auch soweit für sie keine bauaufsichtliche Genehmigung oder sonstige Genehmigung erforderlich ist.“ Auch das von der Stadt Wolfenbüttel beauftragte Parkpflegewerk von 2012 empfiehlt für die weitere Entwicklung zum Erhalt des ehemaligen. „Bürgergartens Seeliger“ keine weiteren baulichen Anlagen zu errichten, vorhandene nach historischem Vorbildung zu ersetzen oder gar ganz zu entfernen. Aufgrund des durch das Betreiben der Disc-Golf-Anlagen bereits aktuell bestehenden hohen Nutzungsdrucks im Park sowie der aktuellen Rechtslage, empfiehlt die Verwaltung, von dem Aufstellen von Spielgeräten abzusehen.