Im Landkreis Wolfenbüttel sind, wie in vielen anderen Landkreisen auch, die Feldinteressentschaftswege (FI-Wege), im Volksmund einfach Feldwege genannt, als Radwanderwege gekennzeichnet und ausgeschildert. Leider kommt es immer wieder – und in jüngster Vergangenheit offenbar häufiger – zu Konflikten zwischen Fahrradfahrenden oder Wandernden mit einer anderen Nutzergruppe der genannten Wege: den Landwirtinnen und Landwirten. Dieser Entwicklung will der Tiefbaubetrieb des Landkreises Wolfenbüttel entgegenwirken und hat entsprechende Informationstafeln zur gemeinsamen Nutzung landwirtschaftlicher Wege an den FI-Wegen aufgestellt.
Landwirtinnen und Landwirte befahren die FI-Wege mit Ackerschleppern und sonstigen landwirtschaftlichen Maschinen und gehen dort ihrer notwendigen beruflichen Tätigkeit nach. Die Wege befinden sich allesamt im Eigentum der Landwirtinnen und Landwirte und demnach haben sie dort Hausrecht. Fahrradfahrende und Spaziergängerinnen und Spaziergänger sind auf den FI-Wegen Gäste.
„Es ist absolut unverständlich, dass Landwirte zum Teil bewusst behindert und sogar beschimpft werden, wenn sie sich auf ihren eigenen Wegen fortbewegen. Es sollte für jeden Verkehrsteilnehmenden eine Selbstverständlichkeit sein, dass er einem landwirtschaftlichen Fahrzeug ausweicht, statt sich in den Weg zu stellen“, so Michael Nussbaum, Leiter der Kreisstraßenmeisterei. Ein Ackerschlepper mit Anbaugerät oder Anhänger kann nicht immer in den Seitenraum ausweichen – Fahrradfahrende und Spaziergängerinnen und Spaziergänger können das und laut Niedersächsischem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen sie dies auch.
Im NWaldLG sind sowohl das Betretungsrecht der freien Landschaft, aber auch sehr deutlich die Verpflichtung zur Rücksichtnahme gegenüber dem Eigentümer festgeschrieben. Die weiß-grüne Beschilderung der Radwanderwege ist lediglich als Wegweisung und Orientierungshilfe zu verstehen. Sie weist keinen Radweg mit entsprechender Benutzungspflicht und Bevorrechtigung der Fahrradfahrenden aus.
Dies sollte in das Bewusstsein einiger Verkehrsteilnehmenden zurückkehren. Schließlich möchten viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin abseits der Straßen ihre Touren fahren und die Natur genießen können – als gern gesehene Gäste.