Die niedrigkalorischen Erdgasvorkommen (low caloric gas, kurz: L-Gas) gehen zu Ende. Es stammt aus deutschen und niederländischen Vorräten. „Es reicht noch bis 2030“, sagte Regine Saur, Projektleiterin für die Erdgas-Versorgungsumstellung bei der Avacon, bei einem Pressegespräch, an dem auch Vertreter der Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel teilnahmen.
Da es im Fördergebiet des Nachbarlandes bereits zu Erdbeben und Gebäuderissen gekommen sei, habe man die Förderung bereits stark reduzieren müssen. Die Avacon als Betreiber des Gasnetzes wird in den kommenden Jahren die Beschaffenheit des Gases von niedrig- auf hochkalorisches Gas (high caloric gas, kurz: H-Gas) umstellen. „Die Maßnahme ist Bestandteil einer Umstellungsaktion im gesamten norddeutschen Raum“, sagte Saur. In Süddeutschland sei der Prozess fast abgeschlossen. Der Unterschied zwischen beiden Gasen ist der Energiegehalt, der beim H-Gas höher ist. Allerdings sei auch der Bezugspreis höher. Aber: „Aufgrund des höheren Energiegehaltes wird man im Endeffekt weniger verbrauchen“, prognostizierte die Projektleiterin. Das H-Gas stamme dann aus Norwegen, Russland und Afrika.
Die Avacon Netz GmbH ist derzeit mit den vorbereitenden Maßnahmen beschäftigt. In den Jahren 2020 und 2021 werden technische Anpassungen an allen Erdgasgeräten erforderlich. Betroffen sind zum Beispiel Heizungen, Küchenherde oder Warmwasserbereiter. Die Avacon geht in drei Schritten vor. Als erstes findet die Registrierung der Geräte statt. „Wir schreiben zu gegebener Zeit die Kunden an und nennen Terminvorschläge.“ Bei diesem Vorgang wird der Gerätetyp von einem Mitarbeiter notiert, findet eine Sichtprüfung statt und erfolgt eine Abgasmessung. „Ein Zutritt der Dienstleister in die Häuser ist erforderlich“, sagte Saur und nannte Step zwei. Dabei geht es um den Düsentausch, die Brennereinstellung sowie eine erneute Abgasmessung. Der letzte Schritt ist dann die Einleitung des H-Gases. „Die Umstellung auf das hochkalorische Gas ist für die Kunden kostenlos“, betonte sie. Das regelt das Energiewirtschaftsgesetz. Über die Netzentgelte würden die Kosten indirekt umgelegt. Werden hingegen Anlagenmängel festgestellt, müssten die Kunden diese vor der Umstellung selbst beseitigen lassen. Rund 16.000 Geräte seien im nächsten Jahr dran.
Möglichkeiten, in diesem Zuge die heimische Heizung zu modernisieren, bieten sich an. In diesem Fall fließen (geringe) Fördersummen der Avacon. Je nach Alter der Endgeräte beträgt der Zuschuss 100 bis 600 Euro (je älter desto weniger). „Über die Gasgerätekostenerstattungsverordnung regelt dies der Gesetzgeber, die kürzlich erst verabschiedet wurde“, fügte Saur an. Den Kunden wird geraten, sich zum Beispiel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Bedarfsfall zu informieren. Aber Saur beschwichtigte: „Knapp 2,5 Prozent der Endgeräte lassen sich nicht anpassen.“ Viele Kunden hätten bereits selbstadaptierende Geräte, die sich auch ohne Düsentausch umstellen ließen. Zudem wurde empfohlen, dass sich Kunden beim Heizungsbauer schlau machen sollen; am besten bei einem Wartungstermin, um Kosten zu sparen.
In jedem Fall sei die Kontrolle durch Avacon-Mitarbeiter für die vorbereitenden Arbeiten erforderlich. Ein Zutrittsrecht bestehe per Gesetz. Die Ankündigung erfolge schriftlich und die Mitarbeiter würden sich ausweisen. „Der Zugang ist erforderlich, um die Spezifikationen der Geräte zu erkennen und das richtige Anpassungsmaterial bereits im Vorfeld zu bestellen“, betonte Saur. Verzögerungen würden damit reduziert. „Wird der Zutritt dennoch verwehrt oder ist aus anderen Gründen nicht möglich, hat der Netzbetreiber das Recht zur Sperrung des Anschlusses“, ergänzte Pressesprecher Ralph Montag. Dies sei aus Sicherheitsgründen nötig. Würde die Brennereinstellung nicht angepasst, könnte es zur unvollständigen Verbrennung mit Kohlenmonoxidbildung kommen. Das Gerät würde bestenfalls in Störmodus gehen.
Der Umstellungstermin 27. April 2021 gilt für folgende Kommunen: Stadt Königslutter, Gemeinde Cremlingen und Schladen-Werla, die Samtgemeinden Elm-Asse (außer Groß und Klein Dahlum), Sickte, Oderwald, Heeseberg sowie die Stadt Osterwieck. Zudem der Ortsteil Essehof der Gemeinde Lehre. Der Umstellungstermin 7. September 2021 gilt für: Stadt Schöningen, Samtgemeinde Heeseberg sowie die Ortsteile Klein und Groß Dahlum der Samtgemeinde Elm-Asse. Der Umstellungstermin 21. April 2020 gilt für: Samtgemeinde Grasleben und Stadt Helmstedt. Der Umstellungstermin 9. Juni 2020 gilt für die Gemeinde Lehre (ohne Essehof). Die Erfassung beginne zwei Jahre vor der Umstellung.
Bei der Stadt Wolfenbüttel liefen die vorbereitenden Maßnahmen bereits. Die Stadtwerke stellen im Mai 2019 das Erdgasnetz auf H-Gas um.