Die Maßnahme betrifft rund 1.370 Schülerinnen und Schüler. „Bleiben Sie bitte als Eltern freiwillig zu Hause. Bei Erkältungserscheinungen nehmen Sie Kontakt mit dem Hausarzt oder der Hausärztin auf“, appelliert Landrätin Christiana Steinbrügge an die betroffenen Haushalte. Diese weitreichenden Maßnahmen waren notwendig, da eine Lehrkraft von einer der Schulen an einem großen Chor-event am 6. und 7. März mit 600 Teilnehmenden in Braunschweig teilgenommen hat. Zwei weitere Mitsänger wurden mittlerweile positiv auf das Corona-Virus getestet. Familiäre Beziehungen dieser Lehrkraft reichen zu einer weiteren Lehrkraft an der IGS Wallstraße. Beide Lehrkräfte haben typische, aber leichte, Erkrankungserscheinungen gezeigt. Eine direkte Verwandte einer dieser Lehrkräfte ist mittlerweile erkrankt und eine Testung auf das Corona-Virus wurde als bisher vierter Fall im Landkreis positiv bestätigt. Die Lehrkräfte unterrichteten in der Woche vom 9. bis 12. März an ihren Schulen. Am Montag, 16. März 2020, war der Unterricht landesweit an den Schulen untersagt und ein Kontakt zu Schülerinnen und Schülern nicht mehr möglich. Die Quarantänefrist endet daher am 25. März. In der an die Grundschule angrenzende Kindertagesstätte gab es möglicherweise Kontakte zwischen Kindern und Personal beider Einrichtungen. In Abstimmung mit der Stadt Wolfenbüttel wendet das Gesundheitsamt des Landkreises dieselbe Regelung wie für die Schulen auch auf die Kindertagesstätte an. Aufgrund der großen Zahl von Betroffenen verschickt der Landkreis keine einzelnen Quarantänebescheide. Die Quarantänebescheide gehen direkt an die Einrichtungen.

Weitere Maßnahmen beschlossen, um Infektionsketten zu unterbrechen

Aufgrund der aktuellen Entwicklung beschließt der Landkreis Wolfenbüttel weitere Sofortmaßnahmen, um die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Diese werden mit einer Allgemeinverfügung angeordnet.

• Versammlungen von Menschen im Landkreis Wolfenbüttel an öffentlichen Orten werden weiter eingeschränkt. Bisher konnten zehn Personen an öffentlichen Orten im Freien zusammenkommen. Ab jetzt dürfen nur Personen, die in einem Haushalt zusammenleben, sich zusammen im Freien bewegen. Außerhalb des Haushaltsverbunds dürfen sich Alleinstehende mit einer weiteren Person für einen Aufenthalt im öffentlichen Raum verabreden oder alleine rausgehen. Private Veranstaltungen werden zukünftig auf zehn Personen beschränkt (bisher waren es 50).  Mit diesen Maßnahmen sollen Kontakte vermieden und das Infektionsgeschehen verlangsamt werden.

„Mit der Verschärfung der Regelungen reagieren wir auf die neue Situation in der Stadt und im Landkreis Wolfenbüttel. Angesichts der Vielzahl der Schülerinnen und Schüler an der IGS Wallstraße und in der Wilhelm-Raabe-Grundschule können wir nicht mehr alle Kontakte nachverfolgen. Deshalb müssen wir jetzt noch mehr darauf achten, soziale Kontakte zu begrenzen. Dazu dienen die Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen Raum. Wir wissen, dass das ein großer Eingriff in die gewohnte Bewegungsfreiheit ist, aber wir schützen damit alle, die besonders gefährdet sind“, erklärt Landrätin Christiana Steinbrügge.

Schließung von Restaurants

Abweichend von der Ankündigung des Ministerpräsidenten Stephan Weil, ordnet der Landkreis in einer Allgemeinverfügung an, dass Restaurants, Cafés, Imbisse und weitere Speisegaststätten bereits mit Wirkung ab sofort geschlossen sind. Der Publikumsverkehr ist seit Samstag untersagt. Ein Take-Away-Service sowie Lieferungen sind weiterhin möglich.

Hinweis für Lebensmittelhandel und weitere Geschäfte

Als Konkretisierung der Hygienemaßnahmen im Lebensmittelhandel und in anderen Bereichen verfügt der Landkreis, Verkaufsstellen so zu organisieren, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen möglich ist. Auch beim Zugang zum Geschäft sollte dieser Mindestabstand durch eine entsprechende Organisation gewährleistet sein.