In den Feuerwehren wird derzeit diskutiert, ob ein weiteres Rettungsfahrzeug in der Gemeinde benötigt wird. Es geht um eine Drehleiter mit einer Rettungshöhe von 23 Metern, um in höheren Geschossen Hilfe leisten zu können. Einige Mitglieder halten die aktuelle Regelung für nicht ausreichend. Vorangegangen war im Februar eine Erläuterung des Brandschutzbedarfsplanes 2018 in der Sitzung des Finanz-, Feuerschutz- und Wirtschaftsausschusses durch den Gemeindebrandmeister Marcus Peters. Seitdem keimte die Diskussion auf.
Die Ausgangslage: In den Orten Destedt, Gardessen, Schandelah, Klein Schöppenstedt, Weddel und Schulenrode sind Gebäude mit Rettungshöhen bis 12,2 Meter vorhanden. Das bedeutet, dass hierbei der zweite Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden muss. Als Rechtsgrundlagen dienen hier die Niedersächsische Bauordnung, das Brandschutzgesetz sowie Dienstverordnungen der Feuerwehr. In Niedersachsen kann ein zweiter Rettungsweg demnach nur baulich oder mittels eines Hubrettungsfahrzeuges der Feuerwehr sichergestellt werden. Eine Schiebeleiter ist nicht vorgesehen, manche Wohnblocks seien über Steckleitern auch nicht erreichbar.
Bis 2003 war in Weddel eine Drehleiter stationiert. Vor allem die dreigeschossigen Wohnhäuser an der Magdeburgstraße werden in Weddel immer wieder angeführt. Auch andernorts werden die Gebäude immer höher, als noch vor 30, 40 Jahren. Die Drehleiter-Abmeldung erfolgte damals nach einer Überprüfung der Hydraulikanlage, nachdem diese dem notwendigen Normdruck nicht mehr standhielt. Man entschied sich gegen eine Reparatur, weil das Fahrzeug bereits über 25 Jahre alt war. Ein interkommunales Projekt mit den Nachbarkommunen wurde diskutiert, die Gemeinde schloss jedoch am Ende mit der Stadt Braunschweig einen Vertrag über die Bereitstellung einer Drehleiter von der Südwache der Berufsfeuerwehr. Für 1.000 Euro im Jahr war seinerzeit eine Vereinbarung geschlossen worden. Zum Vergleich: Eine neue Drehleiter kostet über 500.000 Euro.
Im März und April kam das Thema im Fachausschuss und der Ratssitzung zur Sprache. Ratsmitglied Michael Grunert (Mitglied in Cremlingen) hinterfragte, ob die Hilfeleistungszeit möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Denn: Das empfohlene Schutzziel des Innenministeriums und auch die Bestätigung des Rates lautet, dass in 90 Prozent der Fälle die ‚erste‘ Eintreffzeit der Einsatzkräfte acht Minuten nach Alarmierung betragen soll. Fraglich war, ob die Berufsfeuerwehr das leisten kann. Aber auch, ob nicht die ‚zweite‘ Eintreffzeit von 15 Minuten nach Alarmierung ausreichend ist. Weiterer Knackpunkt: Bürgermeister Detlef Kaatz bestätigte, dass in dem Vertrag nur die Ortschaften Weddel, Cremlingen und Klein Schöppenstedt aufführt sind. Unterzeichnet hatte ihn noch Günter Eichenlaub.
Weitere Drehleitern sind in Königslutter, Lehre und Schöppenstedt stationiert. In zurückliegender Zeit kam es immer wieder zur Alarmierung im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfeleistung. Als beispielsweise an Weihnachten 2010 in Destedt eine Lagerhalle brannte, waren die Drehleitern aus Königslutter und Schöppenstedt im Einsatz, weil bei einer die Hydraulik einfror. 2018 hingegen kam die Südwache zum Wohnhausbrand nach Destedt.
Ein Gutachter wurde beauftragt, der die Lage anhand der Rahmenbedingungen rechtlich und fachlich bewertete. Das Ergebnis wurde dem Ausschuss Ende Juni mitgeteilt. So beurteilte das Ingenieurbüro, dass „die Schutzzielvorgaben der Niedersächsischen Bauordnung zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges eingehalten, die Vorgaben des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes hinsichtlich einer den örtlichen Anforderungen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr erfüllt werden.“ Die ‚zweite‘ Eintreffzeit von 15 Minuten wurde für alle Dörfer als ausreichend angesehen. Der Gutachter erklärte, dass die Beschaffung einer Drehleiter weder erforderlich noch sinnvoll sei und empfahl, die Verfügbarkeit weiterhin wie bisher sicher zu stellen. Diese Einschätzung wird von der Verwaltung geteilt, heißt es in d