Seit Mittwoch können alle Patienten des Städtischen Klinikums wieder regulär Besuch empfangen. Das seit über einem Jahr bestehende, generelle Besuchsverbot, welches jüngst bereits schrittweise gelockert wurde, tritt damit außer Kraft. Eine telefonische Anmeldung ist jedoch weiterhin nötig. Darüber hinaus gebe es weitere Zugangsmodalitäten zu beachten. Dies teilt das Städtische Klinikum in einer Pressemitteilung mit.
„Wir haben unser Ziel – jedem unserer Patienten einen Besuch zu ermöglichen – erreicht. Erstmals seit vergangenem September befand sich in der vergangenen Woche kein COVID-Patient in stationärer Behandlung. Wir waren somit – wenn auch nur für kurze Zeit – praktisch ein Corona freies Krankenhaus“, berichtet Axel Burghardt, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums. Die seit Wochen sinkenden Inzidenzen ließen nun eine generelle Öffnung zu. Ab dem 9. Juni könne jeder Patient ab dem Aufnahmetag in der Zeit von 14.30 bis 18 Uhr maximal einen Besucher pro Tag empfangen. „Im Sinne unserer Patienten und mit Blick auf die pandemische Situation wäre es wünschenswert, wenn der Besuchszeitraum auf eine Stunde begrenzt wird“, bittet Burghardt um Rücksichtnahme.
Telefonische Anmeldung – Ausnahmen bei Tests für Geimpfte, Genesene und offiziell Getestete
Für einen Besuch ist eine telefonische Anmeldung in der Zeit von 10 bis 13.30 Uhr unter der Nummer 05331/934-1010 erforderlich. Besucher erhalten vorab einen Antigenschnelltest und eine entsprechende Bescheinigung – wahlweise schriftlich oder digital über die PassGo-App. Ausnahmen gelten für vollständig geimpfte und genesene Besucher. Diese müssen ihren Impfausweis bzw. einen Genesenennachweis vorlegen. Die Vorlage eines negativen Coronatests aus einem offiziellen Testzentrum berechtigt ebenfalls zum Zutritt ohne erneute Testung. „Wir empfehlen jedoch allen unseren Besuchern, unser kostenloses Testangebot zu nutzen“, erklärt Burghardt.
Zusätzliche Zeit bei Besuch einplanen
Doch auch ohne Testung müssen Besucher etwas mehr Zeit einplanen. „Wir sind auch weiterhin gesetzlich verpflichtet, die Kontaktdaten eines jeden Besuchers zu erfassen. Darüber hinaus müssen wir auch die Impf- bzw. Genesenenausweise sowie die Testnachweise auf ihre Korrektheit hin überprüfen. Ohne eine gewisse Wartezeit wird der Besuch also auch zukünftig nicht zu realisieren sein“, erörtert der Geschäftsführer das Prozedere.
Das Testregime bleibe indessen unverändert bestehen. Jeder ambulante und stationäre Patient werde im Rahmen der Diagnostik oder Behandlung getestet – zum Teil sogar mehrfach. Darüber hinaus seien alle Mitarbeitenden auch weiterhin verpflichtet, sich mindestens einmal in der Woche testen zu lassen. „Auch wenn mittlerweile der Großteil unseres Teams geimpft ist, wollen wir unser maximales Sicherheitsniveau im Klinikum durch diese Verpflichtung aufrecht halten“, so Burghardt. Dies sei sowohl im Sinne der Patienten als auch der Mitarbeitenden zwingend geboten.
Weiter bleibe es bei Besuchen dringend notwendig, sich an die geltenden Abstandsregelungen, das durchgängige Tragen des Mund-Nasen-Schutzes – auch im Patientenzimmer – sowie die Hust- und Niesetikette und das regelmäßige Händewaschen und Lüften zu halten. Auch eine vollständige Impfung rechtfertige keine Ausnahme.